AGB

1.     Allgemeine Bedingungen
a.     Alle Bestimmungen und Vereinbarungen, welche zwischen dem Vertragspartner und uns abgestimmt wurden, bzgl. des Vertrages, sind schriftlich darzustellen.


b.     Unsere Bedingungen für den Verkauf sind einzig und allein für alle gegenwärtigen und in Zukunft entstehenden geschäftlichen Kontakten.
Abwegige und entgegenstehende Bedingungen, welche von unseren Geschäftsbedingungen abweichen werden nicht berücksichtigt. Auch gelten unsere Geschäftsbedingungen, wenn wir mit dem Wissen abwegiger bzw. entgegenstehender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos abwickeln.
Ausnahme: Im Fall unserer ausdrücklichen erklärten Zustimmung.
Alle Bestimmungen und Vereinbarungen, welche zwischen dem Vertragspartner und uns abgestimmt wurden, bzgl. des Vertrages sind schriftlich darzustellen.


c.     I.S.d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbraucher natürliche Personen, welche mit der Bestellung/dem Kauf keinen gewerblichen Zweck verfolgen oder aber auch nicht ihrer selbstständigen beruflichen Stellung zugeschrieben werden können.


d.     I.S.d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Unternehmer natürliche Personen oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaft, welche mit der Bestellung/dem Kauf einen gewerblichen Zweck verfolgen oder aber auch für ihre selbstständige Stellung handelt.


e.     I.S.d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Kunden sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.


f.     Personenbezogene Daten werden eingespeichert. Der Vertragspartner gibt mit Abschluss des Vertrages sein Einverständnis dazu ab. Zudem liegt sein Einverständnis auch darin, dass Erklärungen digitalisiert werden.


g.     Wir versichern, dass die Daten nur Berücksichtigung der Datenschutzbestimmung eingespeichert werden.


h.     Falls es zu Änderungen der Inhaberschaft oder sonstigen wichtigen wirtschaftlichen Änderungen kommen sollte, so besteht eine unverzügliche Meldepflicht.


2.     Preis und Zahlung
a.     Die Preise richten sich ab Lager, außer es wurde etwas anderes bestimmt.


b.     Preisveränderungen sind ein Recht unsererseits, wenn nach Vertragsabschluss Änderungen von Materialen oder Tarifabschlüssen zu Kostenerhöhungen oder Kostensenkungen führen.  


c.     In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer inbegriffen.


d.     Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird am Rechnungstag in gesetzlicher Höhe speziell dargestellt.


e.     Für einen Skontoabzug muss eine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorliegen.


f.     Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Zustellung der Rechnung fällig.


g.     Sollte es zu einem Verzug der Zahlung kommen, so behalten wir uns vor, Zinsen i.H.v. 9 % über dem entsprechenden Basiszinssatz pro Jahr zu fordern. Außerdem ist es unser Recht eine Pauschale aufgrund des Verzuges i.H.v. 40,00 Euro zu verlangen. Für Verbraucher gelten Zinsen i.H.v. 5% über dem entsprechenden Basiszinssatz pro Jahr, im Falle des Verzuges. Falls wir jedoch einen höheren Verzugsschaden darlegen können, so können wir diesen auch fordern.


h.     Vorauszahlungen oder Leistungen, welche zur Sicherheit dienen, dürfen wir bei Zweifeln gegenüber dem Vertragspartner verlangen. Das Recht der Wahl zwischen Vorzahlung und Leistungen, welche zur Sicherheit dienen, behalten wir uns vor.
Erfüllt der Vertragspartner dieses nicht, so dürfen wir von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass der Vertragspartner dadurch einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann. Weiteres ist aus § 321 BGB zu entnehmen.

i.     Der Vertragspartner hat nur Anspruch auf Zahlungszurückhaltungen und Gegenanspruchsaufrechnungen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig und wirksam festgestellt worden sind.
Ausnahme: Ausgeschlossen sind Gegenansprüche, welche sich direkt auf die Beseitigung eines Mangels richten oder auf die rückwirkende Abwicklung, aufgrund eines von uns im Bezug auf die Nacherfüllung eines nicht zu beseitigenden Mangels bilden und sich auf Synallagma unseres Zahlungsanspruches beziehen.
 
3.     Antrag und Vorbehalt der Selbstbelieferung
a.     Der Vorbehalt der wirksamen und pünktlichen Selbstbelieferung gilt, wenn der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB ist.


b.     Hinweise und Bemerkungen bzw. alle Angaben in Beschreibungen und Katalogen sind nicht ausschlaggebend. Das gleiche gilt für Leistungs- und Farbangaben und auch für Maßangaben. Veränderungen in Farbe, Gewicht, Inhalt und Maß sind im handelsüblichen Bereich zulässig.


4.     Gewährleistung bzw. Gewährleistungsansprüche
a.     Wir behalten uns das Recht gegenüber Unternehmern vor, bei einem von uns zu beseitigenden Mangel zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung zu wählen.


b.     Der Erfüllungsort von gültigen Gewährleistungsansprüchen befindet sich an unserem Standort.


c.     Das Recht zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung zu wählen, gewähren wir dem Verbraucher. Jedoch behalten wir uns vor, die ausgewählte Nacherfüllung zu verweigern, sofern gesetzliche Ansprüche vorliegen.


d.     Grundsätzlich kann der Vertragspartner wirksam aufgrund von Gesetzt vom Vertrag zurücktreten bzw. Minderung verlangen. Es ist jedoch so, dass bei minimalem Verstoß gegen den Vertrag kein Rücktrittsrecht vorliegend ist.


e.     Für alle Mängel bezüglich der Beschaffenheit garantieren wir nach den gesetzlichen Vorschriften.


f.     Unternehmer unterliegen der Melde- und Anzeigepflicht. Sie können Gewährleistungsansprüche nur dann geltend machen, soweit sie den Mangel binnen 14 Tagen nach Zustellung der Ware gemeldet bzw. angezeigt haben. Tun sie dies nicht, so sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt bestehen, soweit ein kaufmännisches Rechtsverhältnis vorliegt.


g.     Verbraucher können Gewährleistungsansprüche binnen zwei Jahre nach Erhalt der Ware geltend machen.
Ausnahme: gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen.


h.     Unternehmer können Gewährleistungsansprüche binnen eines Jahrs, nach Erhalt der Ware geltend machen.
Ausnahme: gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen.

i.     Für gebrachte Ware besteht grundsätzlich kein Gewährleistungsanspruch. Verbraucher aber haben einen Gewährleistungsanspruch bei Einhaltung der Frist von einem Jahr.
Ausnahme: gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

j.     Die Beschaffenheit der Ware wird nur durch die Produktbeschreibung des Herstellers beschrieben. Werbung oder andere öffentliche Meinungspflege vom Hersteller bzw. Dritter gilt nicht als Beschaffenheitsvereinbarung. Dieser Absatz gilt nur für Unternehmer.


k.     Eine rechtliche Garantie erhält der Vertragspartner grundsätzlich nicht. Falls eine Herstellergarantie bestehen sollte, so treten wir diese bei Verkauf an den Kunden ab.


l.     Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt eine Garantie, in unserem Namen, auszusprechen.


m.     Ansprüche der Gewährleistung uns gegenüber kann man nicht abtreten und gelten nur direkt dem Vertragspartner gegenüber.


n.     Falls die Gewährleistungsansprüche bzw. die Garantieansprüche erfüllt werden müssen, kann dies nur nach rechtzeitiger und durch eine im Vorwege getätigte Ankündigung des Vertragspartners geltend gemacht werden.


o.     Der Erfüllungsort für Garantie- bzw. Gewährleistungsleistungen wird in unserem Firmensitz stattfinden, wenn nicht anders vereinbart. Zudem muss dies in der oben genannten Frist geschehen. Unfreie Pakete i.S.d. HandelsR werden nicht entgegengenommen.


5.     Gefahr- und Eigentumsübergang
a.    Die Gefahr der plötzlichen Unmöglichkeit und der plötzlichen negativen Verschlechterung des Zustandes der verkauften Ware geht bei Übergabe an den über. Bei Versandt, durch von dem Vertragspartner gewählten, Spediteur, Frachtführer oder Versender geht die Gefahr bei Übergabe an den ausgewählten Versender an ihn über.

6.     Schadensersatz und Schadensersatzansprüche
a.    Schadensersatzansprüche können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz einer wesentlichen Vertragspflichtverletzung uns gegenüber, unserer Stellvertretung gegenüber und unseren Erfüllungshilfen gegenüber geltend gemacht werden. Ansonsten sind solche Ansprüche ausgeschlossen. Als wesentlich wird eine Pflicht bezeichnet, welche wesentlich für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages nötig ist. Die Haftung beschränkt sind immer auf den Ersatz des entstandenen Schadens, außer bei Vorsatz.


b.     Haftungsausschlüsse gelten nicht für Fälle der Verletzung von Leib und Leben und auch nicht für eine Haftung gem. des Produkthaftungsgesetztes.


c.     Verzichtet der Vertragspartner auf Schadensersatz, will hingegen aber einen Aufwendungsersatz gem. § 284 BGB, so sind sämtliche Bedingungen der Haftung auf Schadensersatz (Nr. 6) anwendbar.

 
7.     Grundsätzlicher Eigentumsvorbehalt
a.     Unsere Lieferungen werden immer unter Eigentumsvorbehalt getätigt. Der Vertragspartner verpflichtet sich bei Kauf die Ware ordentlich zu behandeln.


8.     Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern
a.     Wir behalten uns das Eigentum bis zur kompletten Erfüllung aller Pflichten des Kunden vor.


b.     Wir berechtigen den Vertragspartner dazu die bestellte Ware, welche noch unter Vorbehalt ist, zu verarbeiten, veräußern, solange dies im Geschäftsbetrieb und nicht unter Verzug geschieht.
Als Sicherungsübereignung dient unsere Ware nicht und ist nicht erlaubt.

c.     Die Verwendung der Ware unter Vorbehalt wird in unserem Namen getätigt, aber ohne Pflichten. Wir behalten uns auch das Eigentum an den neunen Sachen im Verarbeitungszustand zu. Wir haben das Miteigentum, sobald unsere Ware mit Waren, welche nicht uns gehören verarbeitet wird. Dies wird wie folgt errechnet; Das Verhältnis des Rechnungspreises unserer Ware im Verhältnis zum Rechnungspreis der uns nicht gehörenden Ware.

d.     Die Abtretung wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt von uns angenommen. Unter Abtretung versteht sich hier die Forderungen aus dem Weiterverkauf des Vertragspartners mit unserer Ware unter Vorbehalt. Die Höhe der Abtretung ergibt sich aus dem Rechnungspreis unserer Ware.


e.     Wir bemächtigen den Kunden zur Entziehung der Forderungen bis zum wirksamen Widerruf.


f.     Eine Meldepflicht besteht, wenn Zugriffe von Dritten auf unsere Ware bestehen. Dies ist unverzüglich zu tun. Alle Kosten die sich darauf ergeben hat der Vertragspartner zu tragen.


g.     Im Falle des Verschuldens des Käufers vom Vertragspartner hat der Vertragspartner sich die Ware, so wie wir, vorzubehalten. Tut er dies nicht, darf der Verkauf nicht stattfinden.


h.     Im Falle der Stellung eines Insolvenzantrags des Vertragspartners, verpflichtet er sich dazu das Verfügen unserer Ware zu unterlassen. Dies muss er ohne Aufforderung tun. Zusätzlich besteht eine Meldepflicht über dem Bestand unserer Ware. Wir berechtigen uns dazu, in diesem Fall, wirksam vom Vertrag zurücktreten zu können und die Herausgabe unserer Ware zu tätigen. Das Miteigentum und das Eigentum der vermischten Waren sind uns mitzuteilen und an uns auszuhändigen.


i.     Der Kunde hat im Falle der Stellung eines Insolvenzantragen außerdem, ohne      Aufforderung, die Namen und Adressen und alle bestehenden Forderungen, mit in Kopie beigelegten Dokumenten bei uns anzugeben


8.     Gerichtsstandvereinbarung und Erfüllungsort
a.     Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand Hamburg. Wir behalten uns das Recht aber vor, den Vertragspartner auch an seinem Wohnort anzuklagen.


b.     Unser Geschäftssitz ist auch der Erfüllungsort. Anderes ist nur durch Vereinbarung möglich.


c.     Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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